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					Wenn Sie diese WEBSITE nutzen, Bilder herunterladen oder 
					Leistungen von www.medizinbild.de beziehen, STIMMEN SIE 
					ALLEN hier genannten Punkte der Allgemeinen 
					Geschäftsbedingungen des Unternehmens vollumfänglich zu
					 
					1. Geltungsbereich
					1.1 Diese Allgemeinen 
					Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die komplette 
					Geschäftsbeziehung zwischen der dem Betreiber des 
					Bildportals www.medizinbild.de, der Firma cp communication 
					services, Sänger Str. 4 in 70182 Stuttgart nachfolgend  
					„Medizinbild“ genannt und dem Kunden. 
					  
					1.2 Andere, als diese 
					Geschäftsbedingungen werden, von Medizinbild nicht 
					anerkannt, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich 
					vereinbart. 
					  
					1.3 Diese Geschäftsbedingungen 
					gelten in ihrer aktuellen Fassung jetzt und für alle 
					zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.  
					2. Angebote, Vertragsabschluss, 
					Form
					2.1 Ein Vertrag kommt jeweils 
					durch eine Angebotsbestätigung des Kunden oder die 
					Auftragsbestätigung von Medizinbild zustande. 
					  
					2.2 Eine bestimmte Form ist 
					hierbei nicht vorgeschrieben.  
					  
					2.3 Die Angebote von 
					Medizinbild behalten vier Wochen nach Angebotsdatum ihre 
					Gültigkeit. 
					  
					2.4 Kunden wird mit der 
					Angebotsabgabe noch keine Nutzungs- oder Eigentumsrechte an 
					den Bildern oder anderweitigen Produkten eingeräumt. Eine 
					Weitergabe durch den Kunden bedarf der schriftlichen 
					Genehmigung von Medizinbild. 
					3. Zusammenarbeit
					3.1 Die vertragsschießenden 
					Parteien nennen einander einen oder mehrere für sie 
					Handlungsbevollmächtigte Ansprechpartner und versichern, 
					dass diese zur rechtsverbindlichen Abgabe von Erklärungen, 
					insbesondere von Vertragsabschlüssen befugt sind. Kommt es 
					zu Veränderungen in diesem Personenkreis, so ist dies dem 
					Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen. Die geschlossenen 
					Vereinbarungen behalten ihre Gültigkeit. 
					  
					3.2 Getroffene Vereinbarungen 
					werden von in Schriftform gebracht und dem Geschäftspartner 
					zugesandt. Dieser Schriftwechsel ist rechtsverbindlich, 
					sofern der Partner nicht unverzüglich nach Erhalt 
					schriftlich widerspricht. 
					4. Leistungen
					4.1 Die jeweiligen Leistungen 
					von Medizinbild für den Kunden ergeben sich aus dem Angebot 
					oder der getroffenen Vereinbarung. 
					  
					4.2 Ohne eine 
					rechtsverbindliche Vereinbarung über eine Leistung ist 
					Medizinbild nicht zur Abgabe von Produkten verpflichtet. 
					  
					4.3 Medizinbild kann 
					abrechenbare Teillieferungen erbringen, soweit dies dem 
					Kunden zumutbar ist. 
					5. Mitwirkung
					5.1 Der Kunde unterstützt 
					Medizinbild bei der Erfüllung ihrer vertraglich vereinbarten 
					Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige 
					Bereitstellung von Informationen, Lieferanschriften etc., 
					soweit dies von Medizinbild angefordert wird. 
					  
					5.2 Vom Kunden 
					bereitzustellende Daten und Informationen werden in einer 
					gängigen Form geliefert. Ist eine Bearbeitung der vom Kunden 
					gelieferten Daten erforderlich, so geht das zulasten des 
					Kunden. Für die Richtigkeit der Daten haftet der Kunde. 
					  
					5.3 Mitwirkungsleistungen des 
					Kunden, die im Rahmen des Vertrages vereinbart sind, 
					erfolgen ohne Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich 
					etwas anderes vereinbart. 
					6. Leistungsänderungen
					6.1 Wünscht der Kunde 
					Änderungen des Vertrages, teilt er dies „Medizinbild“ 
					schriftlich mit. Diese wird den Wunsch und dessen 
					Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die 
					Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz von Medizinbild zu 
					vergüten. 
					  
					6.2 Die Agentur teilt dem 
					Kunden mit, ob und wie, sowie mit welchen Kosten die 
					Umsetzung des Änderungswunsches verbunden ist. Ist die 
					Leistungsänderung nicht möglich, bleibt der ursprüngliche 
					Leistungsvertrag bestehen. Eine zustande gekommene Änderung 
					wird schriftlich dokumentiert. 
					7. Zugang zum Medizinbild 
					Archiv
					7.1 Mit dem Erwerb einer 
					Licence kann der Kunde im vertraglich vereinbarten Umfang 
					auf das Archiv von Medizinbild zurückgreifen. Das Password 
					darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet 
					und keinen Dritten zugänglich gemacht werden. 
					  
					7.2 Wird das Passwort verloren, 
					vergessen oder einem Dritten sonst irgendwie zugänglich 
					gemacht, wird der Kunde Medizinbild unverzüglich 
					unterrichten. Unterbleibt dies, haftet der Kunde für alle 
					Kosten welche durch die Missbräuchliche Nutzung des Archives 
					entstehen.  
					8. Rechte
					8.1 Medizinbild gewährt dem 
					Kunden die Nutzung der erworbenen Produkte mit der 
					aufschiebenden Bedingung der Bezahlung des vereinbarten 
					Honorars.  
					  
					8.2 Erwobene Produkte dürfen 
					nur von Erwerber genutzt werden, eine Weitergabe bedarf der 
					schriftlichen Zustimmung von Medizinbild und ist in der 
					Regel kostenpflichtig.  
					  
					8.3 Alle Bilder von Medizinbild 
					müssen im Bildnachweis als solche gekennzeichnet sein und 
					www.medizinbild.de wird in der Bildunterschrift genannt.
					 
					9. Lieferung
					9.1 Die Lieferung der Bilddaten 
					erfolg in der Regel auf elektronischem Weg, via E-mail. Dazu 
					nennt der Kunde Medizinbild eine E-Mail Anschrift mit einem 
					Postfach in der Größe das die gelieferten Daten zugestellt 
					werden können. Schlägt die Lieferung fehl, da der Postkorb 
					es Kunden voll oder zu klein ist oder die Liederanschrift 
					falsch ist, hafte Medizinbild nicht für den entstandenen 
					Verzug. 
					  
					9.2 Gegen Kostenersatz oder bei 
					größeren Liefermengen wird eine Daten CD zugeschickt. Dabei 
					geht das Transportrisiko mit verlassen des Firmensitzes von 
					Medizinbild auf den Kunden über. 
					10. Vergütung
					10.1 Ist ein pauschales 
					Auftragshonorar vereinbart kann Medizinbild bis zu 50 
					Prozent des Honorars als Vorschuss abrechnen. In einem 
					pauschalen Honorar sind notwendige Spesen nur enthalten, 
					wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Sonst 
					gelten die üblichen Spesensätze. 
					  
					10.2 Fehlt eine feste 
					Honorarvereinbarung, gelten die branchenüblichen 
					Honorarsätze. Einzusehnen unter …. 
					  
					10.3 Alle vertraglich 
					vereinbarten Vergütungen verstehen sich ohne Verpackung und 
					Versand und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen 
					Umsatzsteuer. 
					11. Zahlungsbedingungen
					11.1 Soweit nichts Anderes 
					vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen bar und ohne 
					Skonto binnen 30 Tagen nach Rechnungszugang zu leisten.
					 
					12. Mängelansprüche
					12.1 Der Kunde hat bei 
					mangelhafter Lieferung Anspruch auf Nachlieferung. 
					  
					12.2 Ist eine korrekte 
					Nachlieferung nicht möglich kann der Kunde vom Vertrag 
					schriftlich zurücktreten.  
					  
					12.3 Die Verjährungsfrist für 
					Mängelansprüche beträgt ein drei Monate. 
					13. Haftung
					13.1 Medizinbild sichert zu, 
					dass die gelieferten Produkte frei von Ansprüchen Dritter 
					sind.  
					  
					13.2 Der Kunde sichert zu, dass 
					er die Rechte an den Daten, die Medizinbild zur Bearbeitung 
					übergeben wurden, hat. Er stellt Medizinbild in diesem 
					Punkte von allen Ansprüchen Dritter finanzieller und 
					rechtlicher Natur frei. Eine Prüfung auf mögliche 
					urheberrechtliche Verstöße oder Ähnliches durch Medizinbild 
					ist ausgeschlossen.  
					14. Eigentumsvorbehalt
					14.1 Alle gelieferten 
					Leistungen bleiben bis zur vollständigen Honorarzahlung 
					Eigentum von Medizinbild. 
					  
					15. Geheimhaltung, 
					Referenznennung
					15.1 Die Vertragsparteien 
					vereinbaren Vertraulichkeit über den Inhalt und die 
					Honorarhöhen eines geschlossenen Vertrages und über die 
					Modalitäten der Zusammenarbeit. Dieses Stillschweigen gilt 
					auch über die Vertragsdauer hinaus. 
					16. Datenschutz
					16.1. Medizinbild speichert und 
					nutzt alle für die Zusammenarbeit notwendigen Daten im 
					Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. 
					  
					16.2. Die Daten werden nicht an 
					Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist Bestandteil der 
					vertraglichen Übereinkunft. 
					17. Schlussbestimmungen
					17.1 Der Erfüllungsort und 
					ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag 
					entstehenden Ansprüche ist der Sitz von Medizinbild, 
					Stuttgart. 
					  
					17.2 Für beide Vertragsparteien 
					also auch für ausländische Vertragspartner gelten die 
					Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. 
					  
					17.3 Sollten einzelne 
					Bestimmungen aus in diesen AGB´s unwirksam sein oder werden, 
					so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt. Beide 
					Parteien verpflichten Regelung zu treffen, die dem 
					wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder unwirksam 
					gewordenen Regelung an Nächsten kommt. 
					  
					17.4 Für nicht geregelte Punkte 
					gelten die gesetzlichen Bestimmungen. |